Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport ist ein gezieltes Gruppensportangebot zum
Erhalt oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Körpers
und zur Steigerung der konditionellen Grundeigenschaften -Beweglichkeit,
Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Bewegungssicherheit. Diese Maßnahmen
kommen für Sie in Frage, falls Sie Risikofaktoren zu orthopädischen
Erkrankungen Ihres Bewegungssystems aufweisen, oder auch wenn Sie an
einer chronisch orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung leiden,
z.B. Arthrose, Skoliose, Morbus Scheuermann oder Morbus Bechterew.
Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes
helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln
und/oder zu erhalten.
Verordnungsumfang des Rehabilitationssports
Grundsätzlich
ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. Der
Regelfall lautet 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. D.h., daß Sie Ihren Rehasport innerhalb von 18 Monaten, nach genehmigung noch beginnen können
Bei
bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Herzsport kann Ihr Arzt auch mehr
Übungseinheiten in einem längeren Zeitraum verordnen.
Nach einer
ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation kann
Rehabilitationssport erneut notwendig und wiederholt verordnet werden.
Auch bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung für Sie in Frage kommen.
Wer kann wie den Rehasport nutzen?
Im
Grunde kann jeder gesetzlich Versicherte, falls eine entsprechende
Indikation bzw. Diagnose vorhanden ist, Funktionstraining oder
Rehabilitationsport nutzen. Also vom Kind bis zum Senior. Wenn bei Ihnen
eine Indikation vorliegen könnte, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder
Facharzt.
Ihr Arzt kann Ihnen, falls es in Ihrem Fall sinnvoll ist,
das entsprechende Funktionstraining bzw. den Rehabilitationssport
verordnen.
Der Antrag (Vordruck 56 oder 57) wird von Ihrem Arzt
ausgefüllt , den Sie dann zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorlegen
müssen.
Nachdem Sie Ihre Genehmigung erhalten haben, die gewöhnlich
über einen Zeitraum von 6 Monaten gilt, können Sie die verordneten
Leistungen bei uns nutzen.
Wann sind Sie beim Rehabilitationssport richtig?
Der
Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer
Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen bzw. denen als
Folge einer Erkrankung von einer Behinderung bedroht sind.
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Wie können Sie am Reha-Sport teilnehmen?
Rehabilitationssport
und Funktionstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.
Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit
budgetneutral für Ihren Arzt. Die Grundversorgung ist beitragsfrei und
bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein
übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Über
die normale Rehasport- oder Funktionstraining-Verordnung hinaus haben
Sie die Möglichkeit, unser erweitertes Programm in Anspruch zu nehmen.
Zur Nutzung dieser Zusatzleistungen ist eine Mitgliedschaft
Voraussetzung.
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Umgang mit Ablehnungen
Bei Ablehnungen der Kostenübernahme sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Ein
Auszug unserer Angebote für Gesunde und Menschen mit Einschränkungen:
Rehabilitationssport ist für Menschen gedacht, die durch ihre Erkrankung
im Alltag und im Berufsleben behindert oder Eingeschränkt sind.
Seit
2001 haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf Rehasport, die
Kostenzusage ist nicht mehr allein die Ermessenssache der Krankenkasse.
Als Grundlagen für die Ausführung des Rehasports dient die so genannte
"Rahmenvereinbarung"
aus dem Jahr 2003. Darin wird unter anderem die Gruppengröße, die
Mindestdauer einer Übungseinheit und die Qualifikation der Übungsleiter
festgelegt.
Hinweis:
Die formalen Teilnahmevoraussetzungen an einer Rehasportgruppe sind:
-die ärztliche Verordnung für Rehasport auf dem "Antrag auf Kostenübernahme" am Rehabilitationssport
-die Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse durch Stempel und Unterschrift in dem entsprechenden Feld
in.