Was ist Rehabilitationssport?


Rehabilitationssport ist ein gezieltes Gruppensportangebot zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihres Körpers und zur Steigerung der konditionellen Grundeigenschaften -Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Bewegungssicherheit. Diese Maßnahmen kommen für Sie in Frage, falls Sie Risikofaktoren zu orthopädischen Erkrankungen Ihres Bewegungssystems aufweisen, oder auch wenn Sie an einer chronisch orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung leiden, z.B. Arthrose, Skoliose, Morbus Scheuermann oder Morbus Bechterew. Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und/oder zu erhalten.


                                               Verordnungsumfang des Rehabilitationssports


Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. Der Regelfall lautet 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. D.h., daß Sie Ihren Rehasport innerhalb von 18 Monaten, nach genehmigung noch beginnen können

Bei bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Herzsport kann Ihr Arzt auch mehr Übungseinheiten in einem längeren Zeitraum verordnen.
Nach einer ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und wiederholt verordnet werden.
                                  

                        Auch bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung für Sie in Frage kommen.


                                            Wer kann wie den Rehasport nutzen?


Im Grunde kann jeder gesetzlich Versicherte, falls eine entsprechende Indikation bzw. Diagnose vorhanden ist, Funktionstraining oder Rehabilitationsport nutzen. Also vom Kind bis zum Senior. Wenn bei Ihnen eine Indikation vorliegen könnte, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
Ihr Arzt kann Ihnen, falls es in Ihrem Fall sinnvoll ist, das entsprechende Funktionstraining bzw. den Rehabilitationssport verordnen.
Der Antrag (Vordruck 56 oder 57) wird von Ihrem Arzt ausgefüllt , den Sie dann zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen.
Nachdem Sie Ihre Genehmigung erhalten haben, die gewöhnlich über einen Zeitraum von 6 Monaten gilt, können Sie die verordneten Leistungen bei uns nutzen.


                                       Wann sind Sie beim Rehabilitationssport richtig?


Der Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen bzw. denen als Folge einer Erkrankung von einer Behinderung bedroht sind.
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Wie können Sie am Reha-Sport teilnehmen?


Rehabilitationssport und Funktionstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt. Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein

übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Über die normale Rehasport- oder Funktionstraining-Verordnung hinaus haben Sie die Möglichkeit, unser erweitertes Programm in Anspruch zu nehmen. Zur Nutzung dieser Zusatzleistungen ist eine Mitgliedschaft  Voraussetzung.
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Umgang mit Ablehnungen


Bei Ablehnungen der Kostenübernahme sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gern weiter.


 
Ein Auszug unserer Angebote für Gesunde und Menschen mit Einschränkungen: Rehabilitationssport ist für Menschen gedacht, die durch ihre Erkrankung im Alltag und im Berufsleben behindert oder Eingeschränkt sind.

Seit 2001 haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf Rehasport, die Kostenzusage ist nicht mehr allein die Ermessenssache der Krankenkasse.
Als Grundlagen für die Ausführung des Rehasports dient die so genannte

"Rahmenvereinbarung" aus dem Jahr 2003. Darin wird unter anderem die Gruppengröße, die Mindestdauer einer Übungseinheit und die Qualifikation der Übungsleiter festgelegt.






Hinweis:

Die formalen Teilnahmevoraussetzungen an einer Rehasportgruppe sind:

-die ärztliche Verordnung für Rehasport auf dem "Antrag auf Kostenübernahme" am Rehabilitationssport

-die Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse durch Stempel und Unterschrift in dem entsprechenden Feld


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